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Digitale Barrierefreiheit auf Websites – alles, was Sie über die Neuerung wissen müssen

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Am 28. Juni 2025 ist Stichtag. Ab diesem Datum tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das nun auch nicht-öffentliche Stellen wie Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Was Sie über den Abbau von Barrieren im digitalen Raum wissen müssen und was es zu beachten gilt, damit alle gleichermaßen problemlos im World Wide Web surfen können, erfahren Sie hier.


Warum Barrierefreiheit auch im Internet eine verdammt wichtige Rolle spielt

Versetzen wir uns mal in folgendes fiktives Szenario: Sie haben einen unbändigen Hunger und möchten etwas beim Lieferdienst Ihres Vertrauens bestellen. Mit zusammengekniffenen Augen versuchen Sie, die kleine Schrift zu entziffern, um Ihr Lieblingsgericht zu finden. Beim Versuch, heranzuzoomen, stellen Sie mit Entsetzen fest, dass die Finger Ihrer einen Hand aus Gummi bestehen und sich gänzlich Ihrer Kontrolle entziehen. Einhändig starten Sie einen neuen Versuch, nur um festzustellen, dass jedes Gericht auf Klingonisch beschrieben wird. „Mist, das war’s dann wohl“, knurrt der Magen.

Zugegebenermaßen wird sich (hoffentlich) keiner von uns in dieser dystopischen und sehr zugespitzten Situation wiederfinden. Dennoch repräsentiert diese ganz gut, wie es sich für Betroffene anfühlen kann, im Internet unterwegs zu sein und auf eine Menge Barrieren zu stoßen. Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist dafür da, den digitalen Raum barrierefrei zu gestalten und allen Userinnen und Usern die Tore zu öffnen, um sich ohne Probleme im Internet zu bewegen.

 

Was bedeutet barrierefrei?

„Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit.“ – ein Grundsatz aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das zudem durch das Deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gestützt wird. Diese Gesetze unterstreichen die Notwendigkeit, den digitalen Raum so zu gestalten, dass Menschen mit verschiedensten Einschränkungen – sei es durch technische, körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen (§ 3 des BGG) – Webinhalte ohne Hindernisse nutzen können. Die Barrierefreiheit im Internet zielt also darauf ab, allen Personen gleichermaßen zu ermöglichen, an Webinhalten teilzuhaben.

Dies schließt sowohl Personen ein, die mit permanenten und temporären Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen leben müssen, als auch jene, die situativen Barrieren ausgesetzt sind. 

 

Barrieren können sein:

  • Technische Barrieren: Websiteinhalte sind nicht für die Ausgabe durch assistive Technologien wie Screenreader geeignet.
  • Sensorische Barrieren: Von permanenter Blindheit sowie Gehörlosigkeit bis hin zu temporären Beeinträchtigungen wie einer Ohren- oder Augenentzündung oder situativen Herausforderungen wie schlechten Lichtverhältnissen.
  • Kognitive Barrieren: Dazu zählen nicht nur Legasthenikerinnen und Legastheniker, sondern auch Personen, die temporär an einer Gehirnerschütterung leiden, sowie vorübergehend in einer lauten Umgebung ohne Kopfhörer arbeiten müssen.
  • Motorische Barrieren: Von dauerhaften Beeinträchtigungen, wie dem Verlust eines Arms bis zu temporären Einschränkungen, wie einer Handverletzung oder situativen wie dem Tragen eines Kindes.

 

Barrierefreiheit – nicht nur ein Nischenanliegen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Fast 10 % (rund 8 Mio. Menschen) der deutschen Bevölkerung besitzen einen Schwerbehindertenausweis, etwa 22 % (rund 18 Mio. Menschen) sind im Rentenalter mit teilweise zunehmenden altersbedingten Beeinträchtigungen, und über 7 % (rund 6 Mio. Menschen) leben mit einer Lese-Rechtschreibschwäche. Das verdeutlicht, dass Barrierefreiheit im digitalen Raum kein Nischenanliegen ist.

Barrierefreiheit betrifft uns alle – sie soll für das Verständnis sensibilisieren, dass jeder Mensch zu irgendeinem Zeitpunkt in seinem Leben auf Barrieren stoßen kann. Indem wir diese Barrieren abbauen, schaffen wir nicht nur einen Zugang für Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen, sondern verbessern das Web für alle Nutzerinnen und Nutzer. Ein barrierefreies Web ist intuitiver, benutzerfreundlicher und letztlich zugänglicher für jede Person, in jeder Situation.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Das ändert sich

In den letzten Jahren hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Barrierefreiheit im digitalen Raum signifikant zugenommen. Dieses Bewusstsein spiegelt sich nicht nur in den Bestrebungen einzelner Organisationen und Unternehmen wider, sondern auch in der gesetzlichen Landschaft in Deutschland und Europa. Die Implementierung barrierefreier Websites ist nicht länger eine Option, sondern eine rechtliche Anforderung, die durch eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien untermauert wird. 

 

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0):

Öffentliche Stellen sind durch das BGG verpflichtet, ihre Websites (seit 2019) und Apps (seit 2021) gemäß der BITV 2.0 barrierefrei zu gestalten. Diese Verordnung setzt Standards, die sicherstellen, dass digitale Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, einschließlich jener mit Behinderungen. Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) basiert auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als Goldstandard für digitale Barrierefreiheit gelten.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

Mit dem Blick auf das Jahr 2025 steht eine bedeutende Änderung bevor, die alle Unternehmen betrifft, die elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf nicht-öffentliche Stellen und verweist dabei auf die Europäische Norm EN 301 549. Ziel ist es gemäß dem „European Accessibility Act (EAA)“, einen einheitlichen Standard für die Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Produkten im Web zu schaffen, der die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen gewährleistet.

 

Was bedeutet das neue BFSG-Gesetz für Ihr Unternehmen?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen gewährleisten, dass in der EAA festgehaltene Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 auf den Markt kommen, den Anforderungen des BFSG entsprechen. Zu diesen Produkten und Dienstleistungen gehören der Onlinehandel (Webshops), der Personenverkehr sowie die Branche der Telekommunikation, Bankdienstleistungen und damit verbundene Produkte wie Computer, Smartphones und Telefone, TV-Geräte, Geld- und Ticketautomaten.

Sie denken sich jetzt „Puh, fein aus dem Schneider“? Nicht ganz. So gut wie jede Website verfügt über ein Kontaktformular oder eine Terminbuchungsmaske. Auch hier besteht die Notwendigkeit zur Barrierefreiheit. Die WCAG-Standards schreiben vor, wie die Umsetzung auszusehen hat.

 

Barrierefreiheit auf Websites – das How-to:

In den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte festgehalten. Diese haben sich international durchgesetzt und umfassen diverse Faktoren für eine uneingeschränkte Benutzung von Websites. 

 

Was ist also zu tun?

Achten Sie darauf, dass Ihre Website den Anforderungen der WCAG entspricht (erläutert im Folgenden) und außerdem die Möglichkeit bereitstellt, Barrieren auf Ihrer Website melden zu können. Zudem sollte Ihre Website zukünftig über eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ verfügen, die informiert, wie Sie die Barrierefreiheit auf Ihrer Website sicherstellen und welche Teile noch in dieser Hinsicht überarbeitet werden müssen.

  • Wahrnehmung: Einschränkungen wie Blindheit, Farbfehlsichtigkeit und Gehörlosigkeit erfordern spezielle Anpassungen für barrierefreies Surfen im Internet. Dafür muss die Unterstützung von Screenreadern gewährleistet sein, Skripte von Audio- und Videoinhalten bereitgestellt sowie Alternativtexte für Bilder hinterlegt werden.
  • Verständnis: Inhalte sollten einfach, klar strukturiert und frei von komplexen Fachbegriffen oder unerklärten Abkürzungen sein, um Nutzerinnen und Nutzer unterschiedlichen Alters oder mit kognitiven Beeinträchtigungen entgegenzukommen.
  • Interaktion: Besonders für Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones sowie ältere Menschen mit motorischen Einschränkungen sind eine präzise auswählbare Linkplatzierung, eine kontrastreiche Farbgestaltung und eine an mobile Endgeräte angepasste Gestaltung erforderlich.
  • Navigation: Eine zugängliche Navigation für Nutzerinnen und Nutzer kleiner Displays oder einer Bildschirmvergrößerung setzt angepasste Navigationswege und eine klare Website-Struktur voraus.
  • Bedienung: Für eine verbesserte Bedienbarkeit sollten Website-Elemente, insbesondere bei Nutzung einer Bildschirmlupe durch Menschen mit Sehbehinderungen, optisch eng zusammen platziert werden, um die Distanz zwischen Lesespalte und Eingabefeld zu minimieren.

 

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit?

Nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen private sowie rein geschäftliche Angebote aus dem B2B-Bereich. Zudem sind Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden bzw. Kleinunternehmen mit einer Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro von der Pflicht ausgeschlossen.

 

Was passiert bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheit?

Stellt eine Marktüberwachungsbehörde fest, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, hat das Konsequenzen. Zunächst werden Sie erst einmal aufgefordert, das Versäumnis zu beheben. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, ist es der Behörde möglich, den elektronischen Geschäftsverkehr Ihres Unternehmens bis zur Erfüllung der Standards zur Barrierefreiheit einzustellen. Außerdem können Bußgelder, die bis in den vierstelligen Bereich hineinreichen, verhängt werden. Also lassen Sie es lieber nicht so weit kommen.

 

Barrierefreiheit als Chancen erkennen

Die Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen mag zunächst als Herausforderung erscheinen, doch sie bietet auch eine einzigartige Gelegenheit. Indem Ihr Unternehmen proaktiv auf Barrierefreiheit setzt, erweitern Sie Ihre Zielgruppe sowie Ihre Reichweite, und verbessern gleichzeitig die allgemeine Nutzererfahrung auf Ihrer Website durch eine einfache Navigation und klar strukturierte Inhalte. Darüber hinaus signalisieren Sie ein starkes Commitment zu sozialer Verantwortung und Inklusion, was sich positiv auf Ihr Markenimage auswirkt und Ihre Außenwirkung stärkt. Auch Suchmaschinen wie Google erfreuen sich an einer barrierefreien Website. Sie verbessern also indirekt auch Ihr technisches SEO und werden mit einer erhöhten Sichtbarkeit und top performenden Google-Rankings belohnt.

 

Wie .brandcom Sie unterstützt:

Bei .brandcom begreifen wir Barrierefreiheit als integralen Bestandteil einer umfassenden digitalen Strategie. Unser Ansatz geht über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Wir streben danach, digitale Erlebnisse zu schaffen, die allen Menschen zugänglich sind. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Barrierefreiheit-Audits: Wir bewerten Ihre bestehende Website hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und identifizieren Bereiche, in denen Verbesserungen erforderlich sind.
  • Beratung und Strategieentwicklung: Basierend auf den Audit-Ergebnissen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Implementierung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website.
  • Umsetzung und Optimierung: Unser Team aus Expertinnen und Experten für Webentwicklung, UX/UI-Design und Content-Strategie arbeitet Hand in Hand, um sicherzustellen, dass Ihre Website den höchsten Standards der Barrierefreiheit entspricht.

Interessiert? Hier erfahren Sie noch mehr zu unseren Leistungen rund um die Barrierefreiheit: >> Barrierefreie Webseiten

Fazit: Die Bedeutung von Barrierefreiheit für die Zukunft des Internets

Wir stehen an einem Wendepunkt, an dem die Entscheidungen, die wir heute treffen, die digitale Landschaft von morgen prägen. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen die Initiative ergreifen und sich für die Schaffung einer barrierefreien und inklusiven digitalen Welt einsetzen. Dies bedeutet, sich aktiv mit den Bedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer auseinanderzusetzen und Lösungen zu entwickeln, die diesen Anforderungen gerecht werden. Die Investition in Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und in die Gesellschaft als Ganzes. Indem wir barrierefreie digitale Erlebnisse schaffen, öffnen wir Türen für Menschen, die bisher ausgeschlossen waren. 

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg begleiten zu können. Wir sind Ihr Partner für die Realisierung einer inklusiven digitalen Präsenz – von Barrierefreiheits-Audits über eine strategische Beratung bis hin zur technischen Umsetzung. Unser Anliegen ist es, nicht nur sicherzustellen, dass Ihre Website den aktuellen Standards entspricht, sondern auch ein leuchtendes Beispiel für digitale Inklusion und soziale Verantwortung ist. Zudem erhalten Sie die Chance, Ihrem Unternehmen einen Boost zu verleihen, indem Sie durch ein positives Nutzererlebnis für eine breitere Zielgruppe Ihre Reichweite erhöhen und Ihr Markenimage stärken.

 

Also, worauf warten Sie noch? Kontaktieren Sie uns und lassen uns gemeinsam Ihre Website in puncto Barrierefreiheit auf den neuesten Stand bringen.

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BC ASB Profil 1
Text – Autor/in:
Astrid Schaufelbühl
Veröffentlicht am:
17.04.2024
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